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Teilnahmebedingungen Creator Class
CREATOR COLLEGE Founders Edition 2026
(Stand: 25. März 2026)
1. Veranstalter
Veranstalter des Förderprogramms CREATOR COLLEGE Founders Edition 2026 ist die
GATZKE.MEDIA GmbH
Am Turm 44
53721 Siegburg
Deutschland
Das CREATOR COLLEGE sowie DAN – Digital Artists Network sind Projekte und eingetragene Marken der GATZKE.MEDIA GmbH.
2. Gegenstand und Fördercharakter des Programms
Die CREATOR COLLEGE Founders Edition 2026 ist ein unentgeltliches Förder- und Qualifizierungsprogramm (Inkubator-Format) für Content Creator.
Ziel des Programms ist es, ausgewählte Creator fachlich, strategisch und unternehmerisch beim Aufbau professioneller Creator-Projekte zu begleiten.
Die Fördermaßnahme umfasst ausschließlich die im Rahmen des Programms angebotenen Seminare, Workshops, Mentoring-Formate und Veranstaltungen.
Nicht Bestandteil der Förderung sind:
-
Managementleistungen,
-
Beteiligungen,
-
Gründungen von Unternehmen,
-
Aufnahme in Netzwerke oder Studios,
-
wirtschaftliche Kooperationen jeglicher Art.
Diese können ausschließlich nach Abschluss des Förderprogramms und freiwillig im Rahmen separater Vereinbarungen erfolgen.
Es besteht kein Anspruch auf eine weiterführende Zusammenarbeit.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die zum Zeitpunkt Programmstarts:
-
mindestens 18 Jahre alt sind,
-
ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
-
über mindestens 1.000 Follower oder Abonnenten auf mindestens einer der folgenden Plattformen verfügen:
-
YouTube
-
Instagram
-
TikTok
-
Die Angabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Informationen im Bewerbungsprozess ist verpflichtend.
4. Bewerbung, Auswahl und Teilnehmerzahl
Die Bewerbung erfolgt online innerhalb des vom Veranstalter festgelegten Bewerbungszeitraums.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt spätestens zwei Wochen nach Bewerbungsschluss durch ein Auswahlgremium, bestehend aus:
-
Mitarbeitenden der GATZKE.MEDIA GmbH,
-
einem Vertreter der Film- und Medienstiftung NRW,
-
jeweils einem Vertreter der beteiligten Sponsoren.
Die Auswahlentscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt bis zu 25 Personen. Der Veranstalter behält sich vor, weniger als 25 Teilnehmer auszuwählen.
Der Veranstalter ist berechtigt:
-
Ersatzkandidaten zu benennen,
-
Teilnehmer auch nach einer Zusage auszuschließen, insbesondere bei
-
falschen Angaben,
-
Täuschung oder Betrug,
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rufschädigendem Verhalten,
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schwerwiegenden Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht.
-
5. Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen werden:
-
im Rahmen der Bewerbung durch aktive Zustimmung per Klick verbindlich akzeptiert;
-
nach erfolgreicher Zusage erneut schriftlich unterzeichnet (inhaltlich identisch, mit vollständigen Adressdaten und Unterschrift).
6. Ablauf des Programms
Das Programm findet im Zeitraum Juli bis November 2026 statt und umfasst fünf Präsenztermine, jeweils an einem Samstag pro Monat.
Die Veranstaltungen finden in Köln statt.
Die Teilnahme an den fünf Terminen ist verpflichtend.
7. Anwesenheitspflicht, Fehlzeiten und Ausschluss
Eine erfolgreiche Teilnahme setzt eine Anwesenheit von mindestens 80 % voraus (mindestens 4 von 5 Terminen).
Nichtteilnahmen müssen:
-
mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden,
-
bei Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden (auf Nachfrage).
Bei wiederholtem oder unentschuldigtem Fehlen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Programm auszuschließen.
8. Abbruch, Ausschluss und Kostenerstattung
Bei:
-
freiwilligem Abbruch,
-
Ausschluss durch den Veranstalter,
-
Unterschreitung der Mindestanwesenheit von 80 %,
entfällt jegliche Möglichkeit einer Aufnahme in DAN oder einer späteren Gründung mit der GATZKE.MEDIA GmbH.
In diesen Fällen sind bereits vom Veranstalter übernommene Reisekosten vollständig zu erstatten.
Zusätzlich wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 EUR pro bereits stattgefundenem Termin erhoben. Diese dient dem Ausgleich organisatorischer und administrativer Aufwendungen.
9. Kosten und Reisekosten
Die Teilnahme am Programm ist kostenfrei.
Der Veranstalter übernimmt:
-
Reisekosten für Bahnfahrten 2. Klasse,
-
erforderliche Übernachtungskosten (z. B. Motel One oder vergleichbar).
Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.
10. Anschlussoption: DAN – Digital Artists Network
Nach erfolgreichem Abschluss des Förderprogramms kann ausgewählten Teilnehmern optional eine Aufnahme in DAN – Digital Artists Network angeboten werden.
Die Aufnahme:
-
ist freiwillig,
-
stellt keinen Bestandteil der Förderung dar,
-
wird als separate wirtschaftliche Anschlussoption betrachtet.
Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines separaten Managementvertrags.
Der Management-Share beträgt 25 % der relevanten Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit entstehen.
Die Laufzeit ist befristet und monatlich kündbar. Das Management ist exklusiv.
11. Top Performer und mögliche Gründung
Es besteht kein Anspruch auf eine Auswahl als Top Performer.
Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach unternehmerischen, strategischen und persönlichen Kriterien durch die GATZKE.MEDIA GmbH.
Eine mögliche Unternehmensgründung:
-
erfolgt ausschließlich freiwillig,
-
stellt keinen Bestandteil der Förderung dar,
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erfolgt auf Grundlage separater Verträge,
-
beinhaltet eine Beteiligung der GATZKE.MEDIA GmbH von mindestens 30 %.
Es besteht keine Garantie auf eine Gründung.
12. Inhalte, geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle vom Teilnehmer entwickelten Inhalte und Konzepte bleiben dessen alleiniges Eigentum.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm redaktionell, filmisch und medial zu begleiten und die hierbei entstehenden Bild- und Tonaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für PR-, Marketing-, Presse-, Social-Media- und Dokumentationszwecke zu nutzen.
13. Vertraulichkeit
Alle Teilnehmer verpflichten sich zur Vertraulichkeit über interne Inhalte des Programms. Hierzu wird zu Programmbeginn eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen.
14. Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für:
-
Reichweite,
-
Umsatz,
-
wirtschaftlichen Erfolg,
-
Aufnahme in DAN,
-
Gründung eines Unternehmens.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes unternehmerisches Risiko.
15. Eigenverantwortung
Teilnehmer handeln eigenverantwortlich und sind selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung ihrer Einnahmen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben verantwortlich.
16. Öffentlichkeitsarbeit
Teilnehmer dürfen vom Veranstalter öffentlich genannt werden. Dieses Recht darf an Förderer, Sponsoren und Pressepartner zu Kommunikations- und PR-Zwecken weitergegeben werden.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Siegburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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